Green-Abo der Servicevertrag für Service und Wartung

Der „Green-Abo“ Servicevertrag mit REGIOREP soll vor unerwarteten Kosten schützen. Gegen eine Jahresgebühr kann ein Servicevertrag abgeschlossen werden, welcher ähnlich der gesetzlichen Garantie funktioniert und vor Reparaturkosten schützt. Das Green-Abo ist für alle Hauptmarken ab Installation 2026 verfügbar und wird bei der Offertenstellung zu einem stark reduzierten Preis angeboten.

Dies ist eine Zusammenstellung der Informationen und Vertragsbedingungen. 

 

Falls Sie über ein Gerät mit einem Green-Abo-Servicevertrag verfügen, bitten wir Sie eine allfällige Störung unter folgendem Link zu erfassen: 

Störungsmeldung mit Green-Abo-Servicevertrag

Wie ist der Ablauf einer Störung innerhalb des Green-Abo Vertrages?

Sollte eine Störung innerhalb der Garantiezeit oder innerhalb des Green-Abo-Servicevertrages auftreten, so ist diese Störung zwingend an REGIOREP zu melden inklusive der RR-Nummer, welche auf dem Gerät ersichtlich ist. REGIOREP klärt die ersten Fragen und entscheidet ausschliesslich, welche weitere Schritte eingeleiteten werden.

– REGIOREP kann entscheiden, ob die Reparatur durch eigene Techniker erfolgen wird oder ob ein externer Partner (zum Beispiel der Hersteller) aufgeboten wird. In jedem Fall wird eine Reparatur angestrebt, ein Austausch des Gerätes wird explizit ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass die Störungsmeldung ausschliesslich an REGIOREP gemeldet werden muss. Sollten Sie eine Fremdfirma aufbieten (dies inkludiert der Hersteller) erlischt die Leistungspflicht seitens REGIOREP. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen. Wird festgestellt, dass eine Reparatur nicht unter die Garantie fällt, wird diese automatisch kostenpflichtig. Der Diagnoseaufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 

 

Welche Mängel sind abgedeckt?

Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. Der Kunde hat im Garantiefall (d.h. bei Mängeln, die vor oder nach der Übergabe des Produkts oder der Ware an den Kunden auftreten oder bereits vorhanden sind) Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei REGIOREP oder dem Hersteller. Entscheidet sich REGIOREP für die Wandlung des Vertrages, wird die Rückvergütung an den Kunden dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Während der Dauer der Mängelbehebung besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschliesslich durch REGIOREP. REGIOREP darf den Kunden in eigenem Ermessen direkt an den Hersteller verweisen. Der Anspruch auf Kostenrückerstattungen aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

– Allgemeine Verschleissteile

– Einbrennschäden bei Displays

– Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen, Sturz-, Schlag und Feuchtigkeitsschäden

– Übermässige Beanspruchung oder gewerbliche Nutzung, Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen

– Über- und Falschdosierung (Waschmittel usw.)

– Verkalkung / Fehlerhafte Einstellungen des Gerätes (Multi Tab usw)

– Vorgenommene Änderungen am Gegenstand, Bedienungsfehler

– Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag, Nullleiterunterbruch usw.

– Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen

– Nichtfunktionelle und dekorative Teile, die den normalen Gebrauch des Geräts nicht beeinflussen, sowie Kratzer oder mögliche Farbveränderungen
– Fremdkörper im System

– Zufallsschäden durch Fremdkörper oder Fremdsubstanzen, Reinigen oder Entstopfen von Filtern, Abflusssystemen oder Waschmittelfächern

– Schäden an folgenden Teilen: Glaskeramik, Zubehör, Geschirr- und Besteckkörbe, Zu- und Ablaufschläuche, Dichtungen, Leuchtkörper und deren Abdeckungen, Siebe, Knöpfe, Gehäuse und Gehäuseteile.

– Glasbruch

– Fälle, in denen der gerufene Servicetechniker keinen Fehler finden konnte

– Transportschäden. Transportiert der Kunde das Produkt selbst nach Hause oder an eine andere Adresse, haftet REGIOREP nicht für allfällige Transportschäden.

Was passiert wenn der Mangel nicht an REGIOREP gemeldet wird, sondern an eine Fremdfirma?

Bitte beachten Sie, dass die Störungsmeldung ausschliesslich an REGIOREP gemeldet werden muss. Sollten Sie eine Fremdfirma aufbieten (dies inkludiert der Hersteller) erlischt die Leistungspflicht seitens REGIOREP. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen. Wird festgestellt, dass eine Reparatur nicht unter die Garantie fällt, wird diese automatisch kostenpflichtig. Der Diagnoseaufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 

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